Martin Luther.
Ablaßstreit und der Dominkanerönch Tetzel.
Johann Tetzel, Dominikanermönch und Ablaßkrämer
Johannes Tetzel selbst war nie in Wittenberg
gewesen, brachte aber den Stein der Reformation aufgrund seines marktähnlichen
Ablaßhandels ins Rollen. Bei diesem Ablaßprediger, so hieß es, könne man Ablaß
für Sünden schon Verstorbener oder gar Ablaß für eigene Sünden, die in der
Zukunft noch geschehen würden, erlangen. Ein solcher Ablaßhandel verhöhnte
geradezu Luthers Vorstellung von einem sündigen Menschen, der sich ein Leben
lang Gottes Demut unterwirft, und brachte Luther dazu, diesen schändlichen
Ablaßhandel anzuprangern.
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um 1465 |
in Pirna geboren |
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ab 1488 |
Dominikanermönch |
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1504 - 10 |
Ablaßprediger seines Ordens in verschiedenen
deutschen Ländern (vor allem in Thüringen) |
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1509 |
wurde er Inquisitor für Polen |
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1517 |
wurde er Generalsubkommissar des Mainzer
Erzbischofs Albrecht II. für die Ablaßpredigt in der Kirchen-Provinz
Magdeburg |
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ab 1518 |
lebte er in Leipzig |
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am 11.08.1519 |
verstarb Johann Tetzel in Leipzig |
Tetzels
Ablaßkram
Seit etwa 1514 war Luther nicht nur Mönch und
Universitätsprofessor, sondern auch Prediger an der Wittenberger Stadtkirche.
Hier ging es nun nicht mehr um akademische Thesen und Gegenthesen, sondern um
das Seelenheil der "Herde". In der Predigt, bei der Abnahme der
Beichte, sowie bei der gemeinsamen Feier der Heiligen Messe war es Luthers
Aufgabe, den Menschen den richtigen Weg zur Erkenntnis von Gottes Willen zu zeigen.
Hier mußte er auch die falschen, diejenigen, die von Gottes Willen wegführen,
deutlich machen. Und genau an diesem Punkte kollidierte Luther unversöhnlich
mit dem System der katholischen Werkgerechtigkeit in Form des Ablaßwesens.
Im Frühjahr 1517 erlebte es Luther immer häufiger,
daß die Wittenberger der Beichte fernblieben, und stattdessen in die auf
brandenburgischem bzw. anhaltinischem Gebiet liegenden Städte Jüterbog und
Zerbst strömten, um sich sowohl von ihren Sündenstrafen als auch von den Sünden
selbst durch den Erwerb von Ablaßzetteln freizukaufen. Danach wollten sie sich
ohne jede Reue und Besserung von Luther absolvieren lassen. Das traf den
Beichtvater im innersten, hatte er sich doch in einem qualvollen Prozeß zu der
Auffassung durchgerungen, daß man als Sünder Gott lieben und deshalb Leid und
Reue über seine Sünden ein Leben lang tragen müsse. Einer solchen Meinung zum
Hohne versprach die Kirche nun, daß man sich mit Geld von dieser einzig
möglichen christlichen Existenzweise freikaufen könne.
Der Ablaß hatte sich in einem jahrhundertelangen Prozeß im Zusammenhang mit dem Bußsakrament herausgebildet. Der Sünder mußte bereuen, dies durch die Beichte vor dem Priester kundtun, um von diesem die Absolution und eine auferlegte Buße, d.h. Sündenstrafe zu erhalten. Diese Strafe konnte man nun durch eine Ablaßzahlung tilgen. Dem lag die alte Vorstellung zugrunde, daß die Kirche durch Christi und der Heiligen Leiden einen unendlichen "Schatz der Kirche" angehäuft habe, den die Bischöfe und Priester wiederum an die Sünder austeilen konnten.
Tetzels Ablaßkasten
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Preise
einiger Ablaßbriefe: ein begangener Mord kostete 8 Dukaten |
Durch spätmittelalterliche sozioökonomische Prozesse
entartete jedoch das Ablaßwesen vollends zu undurchsichtigen finanzpolitischen
Transaktionen. Im Zuge des gewaltig angewachsenen Finanzbedarfs der Kurie
verteilte diese an kirchliche Institutionen Ablaßbriefe mit dem Recht, Ablässe
für Sündenstrafen zu verkaufen.
Wenngleich Luther diesen Ablaß wie auch alle anderen
schon vor der Veröffentlichung seiner Thesen mit Mißtrauen betrachtete, gab
nicht er den Anstoß zum Aufbegehren. Es war der sogenannte Petersablaß, den
Papst Julius II. im Jahre 1507 ausgerufen hatte, um den 1505 begonnenen Neubau
des Petersdoms in Rom fertigstellen zu können. Den Vertrieb dieses Ablaß in
Deutschland übertrug Papst Leo X. 1515 dem Hohenzollernprinzen Albrecht. Dieser
wiederum war 1513 Bischof von Magdeburg und Administrator des Bistums
Halberstadt und 1515 sogar Erzbischof von Mainz geworden. Für diese
eigentlich unerlaubte Pfründenhäufung mußte er
Gelder in Höhe von 29 000 Gulden an die Kurie in Rom zahlen. Dazu hatte er
einen Kredit bei den reichen Fuggern in Augsburg aufgenommen. Aus den
einzunehmenden Ablaßgeldern sollte die eine Hälfte nach Rom zum Bau von St.
Peter weitergeleitet werden, und die andere Hälfte, über 36 000 Gulden, sollte
der Kardinal zur Begleichung seiner Schulden bei den Fuggern behalten dürfen.
Albrecht nun ließ für seine Unterkommissare eine
Instruktion erarbeiten. Auf deren Grundlage zog in den magdeburgischen und brandenburgischen
Gebieten nördlich von Wittenberg der berüchtigte Dominikaner Johann Tetzel
durch die Städte und Dörfer und pries marktschreierisch Ablaß feil. Bald waren
allenthalben, sicher übertriebene, Gerüchte über ihn im Umlauf. Es hieß, man
könne bei Tetzel auch Ablaß für die Sünden schon Verstorbener erlangen. Und wer
wollte schon verstorbene Verwandte oder Bekannte im Fegefeuer schmoren lassen,
wenn man ihnen mit der Zahlung einer bestimmten Summe den Weg ins Paradies
öffenen konnte? Auch hieß es, Tetzel verkaufe Ablaß für Sünden, die man erst in
der Zukunft begehen würde. War das nicht die beste Lebensversicherung, die man
sich vorstellen konnte? Ja, in blasphemischer Weise hieß es sogar, Tetzel könne
sogar, wäre dies möglich, die schwere Sünde der Vergewaltigung der Gottesmutter
Maria durch Ablaß vergeben.
Es waren jedoch, dies sei ausdrücklich betont, nicht
diese offensichtlichen "christlich" motivierten Finanzmanipulationen,
die Luthers Zorn hervorriefen. Humanistisch beeinflußte Ironie und Satire,
Witze, hinter vorgehaltener Hand und auch offen erzählt, waren durchaus keine
Seltenheit. Mit einer solchen Ablaßvorstellung, wie sie Tetzel verbreitete,
wurde Luthers Überzeugung geradezu verhöhnt, daß sich der sündige Mensch ein
Leben lang zerknirscht und in Demut Gottes Majestät zu unterwerfen habe. Hier
aber wurde den Gläubigen ein bequemer, oberflächlicher und also falscher und
Gott beleidigender Weg versprochen. Dem mußte unbedingt Einhalt geboten werden.
Schon gelegentlich hatte sich Luther gegen den
Ablaßmißbrauch geäußert. Vor allem in Predigten hatte er wiederholt
eingeschärft, daß man Gottes Ehre Abbruch tue, wenn man Ablässe ohne wahrhafte
innere Reue und Buße erwirbt. Nun jedoch galt es, sich an die Verantwortlichen
zu wenden, um die Ablaßinstruktion zurückzunehmen und das schändliche Wirken
der Ablaßprediger einzustellen. Am 31. Oktober 1517 wandte sich Luther in
Briefen an seine kirchlichen Vorgesetzten, den Bischof Hieronymus Schulze von
Brandenburg und den Erzbischof Albrecht von Magdeburg. Möglicherweise schrieb
er auch noch anderen Bischöfen. Erhalten ist nur d Offenbar "unter Furcht
und Zittern und Gebet" (Martin Brecht) geschrieben, läßt er zumindest
ahnen, daß sich Luther der Brisanz des angesprochenen Problems wohl bewußt war.
Wenn er sich als wahrer Interessenvertreter des Bischofs und des Papstes zu
erkennen gibt, ist das mit Sicherheit nicht taktischem Kalkül geschuldet,
sondern resultiert aus der Hoffnung, daß beide dem praktizierten Ablaßmißbrauch
einen Riegel vorschieben mögen. Diesem Brief an Kardinal Albrecht nun hatte
Luther 95 Thesen beigelegt. Sie stellen bohrende und kritische Fragen an die
herrschende Praxis des Ablaßhandels, ohne den Ablaß insgesamt oder gar die
Kirche und ihre Repräsentanten als Vermittler des Heils in Frage zu stellen.
Jedoch war es eben kein Zufall, wie gelegentlich zu lesen, daß es gerade über
den Ablaßstreit zum Konflikt mit Rom gekommen ist. Im Unterschied zu den Thesen
gegen die scholastische Theologie zielten die Ablaßthesen, zwar ungewollt und
unvorhergesehen, jedoch höchst wirkungsvoll direkt ins Zentrum weltlicher
Machtausübung der Kirche.
Bis in die jüngste Zeit gehörte es geradezu zum
Bildungskanon, daß Martin Luther diese 95 Thesen am 31. Oktober
1517 an die Türe der Schloßkirche zu Wittenberg angeschlagen hat, um über sie
zu disputieren. Besonders im 19. Jahrhundert beflügelte dieser Vorgang die
Phantasie der Künstler. 1961 jedoch trat der katholische Lutherforscher Erwin
Iserloh mit der sensationellen Behauptung an die Öffentlichkeit, der
Thesenanschlag gehöre ins Reich der Legende. Dies kam einer Sensation gleich,
war dieses Ereignis doch jahrhundertelang als Symbol des Protestantismus
gefeiert worden. Die ausgelöste heftige Diskussion war bis auf den heutigen Tag
nicht in der Lage, das Problem zweifelsfrei zu lösen. Fest steht hingegen, mit
oder ohne Thesenanschlag, daß es weder in Wittenberg noch an anderer Stelle eine
öffentliche Disputation über die Thesen gegeben hat. Es passierte zunächst
überhaupt nichts. Reaktionen sowohl in Wittenberg und seitens seiner Freunde,
an die Luther die Thesen verschickt hatte, als auch von den Bischöfen blieben
zunächst aus.
Dessen ungeachtet befand sich Luther seit der
Versendung der Thesen offensichtlich in einem Zustand befreiter Hochstimmung.
Seit Anfang November 1517 unterzeichnete er seine Briefe häufig mit
"Eleutherius". Das ist ein griechisch-lateinisches Wortgebilde
(griechisch eleutheros - frei). Luther verstand sich also als "der
Freie" oder "der Befreite". Darin drückt sich wohl die
Empfindung aus, nun seinen "Rubikon" überschritten zu haben,
natürlich nicht im Sinne eines Bruches mit der Kirche, sondern wohl eher aus
dem Wissen, nun praktische Konsequenzen aus erlangten Einsichten gezogen zu
haben. Deutlich wird, daß Luther sich der Brisanz des Themas für die kirchliche
Praxis bewußt war, daß er in ein Wespennest gestochen hatte.
Außer an die Bischöfe hatte Luther die Thesen nur an
ganz wenige vertraute Freunde gesandt. Damit jedoch löste er eine
Kettenreaktion aus. In Abschriften gelangten die Thesen unter anderem nach
Nürnberg, Leipzig und Basel, wo sie noch im Dezember 1517 gedruckt wurden. Von
diesem Zeitpunkt an gilt, was Luther später selbst in die Worte faßte, die
Thesen "liefen schier in 14 Tagen durch ganz Deutschland".
Die Reaktionen der Bischöfe waren zunächst ganz
unterschiedlich. Der Merseburger Bischof war weitgehend von Herzog Georg von
Sachsen abhängig. Dieser wiederum war als Verfechter einer weitreichenden
Kirchenreform anfänglich sehr mit Luthers Auftreten gegen den Ablaß
einverstanden. Der Brandenburger Bischof Schulze hielt sich bedeckt, riet aber
davon ab, die Angelegenheit weiter zu verfolgen. Der mächtigste und
einflußreichste, Erzbischof Albrecht, bat zunächst die Maizer Universität um
ein Gutachten, informierte sofort den Papst und forderte die Magdeburger Räte
auf, Luther die weitere Behinderung der Ablaßprediger zu verbieten. Das Mainzer
Gutachten vom 17. Dezember enthielt sich eines eigenen Urteils, empfahl jedoch
die Prüfung der Angelegenheit durch die römische Kurie. Diese sah sich noch
lange nicht zu drastischen Konsequenzen veranlaßt. Papst Leo X. wies am 3.
Februar 1518 lediglich den Ordensgeneral der Augustiner - Eremiten darauf hin,
auf Luther mäßigend einzuwirken. Der sich persönlich getroffen fühlende Tetzel
soll in seinem Zorn Todesdrohungen gegen ihn ausgestoßen haben, reagierte aber
zunächst auch auf der akademischen Ebene. Am 20. Januar 1518 disputierte er an
der Universität Frankfurt/Oder über eine Thesenreihe zum Ablaß. Als Buchführer
mit Drucken dieser Thesen in Wittenberg auftauchten, nahmen ihnen Studenten
alle 800 Exemplare ab und verbrannten sie in demonstrativer Weise.
Die vielfältigen Gegensätze und Interessenunterschiede traten für kurze Zeit zurück hinter die Alternative: für Luther oder gegen Luther. Die mit den Thesen eingeleitete spontane reformatorische Bewegung trieb ihren Urheber, zunächst gegen seinen eigenen Willen, in seinem Kampf gegen Rom immer weiter. Eine Station auf diesem Wege war das "väterliche Verhör" Luthers durch Kardinal Cajetan anläßlich des Augustinerkonvents im Oktober 1518 in Augsburg, nachdem Kurfürst Friedrich die Auslieferung des rebellischen Mönchs nach Rom abgelehnt hatte. Luther sprach selbst vom schwersten Gang seines Lebens, hatte er doch das Schicksal des Jan Hus, d.h. den Scheiterhaufen vor Augen. Aber er war nicht bereit zum Widerruf. Der drohenden Verhaftung entzog er sich durch die Flucht aus Augsburg in der Nacht vom 20. zum 21. Oktober.