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Hierzu in Stichworten die politische Vorgeschichte: Im Westfälischen Frieden 1648 sicherte sich Frankreich die habsburgischen Besitzungen im Elsass und erreichte damit erstmals den Rhein als Grenze. 1659 wurde der spanische Krieg beendet. Ludwig XIV. ließ Artois, einige Plätze in Flandern und Roussillon besetzen. Hinzu kamen 1667/68 Erbansprüche seiner Gemahlin in den Niederlanden. Damit nicht genug, vereinnahmte Frankreich im Frieden von Nymwegen nach einem weiteren Kriegszug gegen Holland 1672-79 auch noch die Freigrafschaft Burgund. Parallel zu militärischer Durchsetzung liess Ludwig XIV. auch politische Machtereiterungen nicht außer Acht und rekonstruierte auf dem Rechtsweg Ansprüche, die als ,,Reunionen" (=Wiedervereinigungen) in die Geschichte eingingen. Seinen Rechtsanspruch gründete er auf Verträge des Jahres 1552, welche deutsche Fürsten s.zt. mit dem französischen König Heinrich II. abgeschlossen hatten. Auch Richelieu sah schon 1624 darin Möglichkeiten, vermeintlich ,,unrechtsmäßig entzogenen" Besitz wieder okkupieren zu können. Der Vertrag von Chambord an der Loire, der die Einsetzung Heinrichs II. über die zum Reich gehörenden Städte Cambrai, Metz Toul und Verdun bestimmte, wurde aber von Habsburg und dem Reichstag s.zt. nicht anerkannt. 1648 erlangte Frankreich die Souveränität über diese drei Bistümer. Es gründete 1679 in Metz die Reunionskammern, die alle Landesverwaltungen, Vasallen und Lehensträger aus diesen Bistümern aufforderten, Lehenserneuerungen mit Frankreich nachzusuchen; - wenn nicht, seien diese Lehen verfallen. Bei Anerkenntnis der Lehenshoheit unterstand der Vasall fortan der französischen Souveränität.
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