Welche von dem Freyherrn von Hohenfeld als Commendanten. des Schlosses zu Trarbach zu dessen Einraum- und übergebung dem Herrn Graffen von Bellisle als Frantzösischen die Belagerung des gedachten Schlosses zu Trarbach führenden Generalen vorgeschlagen werden / sambt dem jenigen was gedr. Graff von Bellisle darauf zugestanden und accordirt hat. 1. Die Guarnison solle auffziehen (aussziehen) mit klingendem Spiel / ober-
unter Gewehr / auch hiezu jeder Soldat mit Kraut und Loth für 25 Schuss versehen werden. 3. Wird begehrt eine freye Passage umb sich nacher Coblentz zuruck zu begeben mit denen hierzu nöthigen Vivres (1) Lebensmittel.). Ist accordirt / u. wird mann ihnen geben eine Escorte von 50 Mann umb die Guarnison bis nachher Coblentz zu begleiten. 4. Solle die Guarnison und deren Equipages (2) Gepäck.) nicht visitirt werden. Ist accortirt u. solle keine Person von der Guarnison noch deren Equipages in einige Wege berührt werden. 5. Sollen der ausziehenden Guarnison zu deren Abführung nacher Coblentz
die hierzu nöthige Schiffe gestellt werden. 6. Solle der Guarnison erlaubt seyn ihre Apotheque und sambtl. Ziehrath von
der Schloss Capelle ab- und mit sich zu führen. 7. Solle der Hauptmann umb seine bey sich gehabte Leute / welche bei der
Ueberfallung des Stättgen Trarbach zu Kriegs Gefangenen gemacht worden / wiederum aussgefolgt / und
auff freyen Fuss gestellet werden: 8. Werden verlangt 3 Täge / in welchen die Guarnison sich zum Abzug bereit machen möge / in zwischen aber solle die geringste Feindseligkeit nicht geübet werden. Seynd accordirt 2 Täg / als zu solcher Bereithung zulänglich / dann wann hierzu noch etwas zu reguliren hinterbleibt / wird man es in aller Sicherheit geschehen lassen / u. gar gestatten / dass zu dessen völliger Abmachung ein Officier hinterbleibe / inzwischen aber solle denen Königln. Trouppen sogleich ein Thor vom Schloss eingeraumet werden / und dabey die Geisslen von allen Seithen zurückbleiben. 9. Solle der Guarnison dass nöthige Fuhrwerck zu Transportirung ihrer
Equipages biss an die Mosell und in die Schiffe verschafft werden. 10. Solle denen Officieren Ihre Equipages zuruckgegeben werden die sie in der Statt bey ihrer genohmener Retirade ins Schloss gelassen haben. Man wird ihnen alle ihre Equipages die sich bey denen Burgern noch finden mögten zuruckgeben / was aber des Tags / da die Statt Trarbach überfallen u. eingenohmen wurde denen Officiers hinweg genohmen worden / kann nicht mehr zuruckgegeben werden. 11. Solle dem Commendanten des Schlosses zulängliche Schiffung zu seiner,
der Guarnison, und deren Equipages Transportirung biss nachher Coblentz gegeben werden / indem
selbige anderst zu finden eine Unmöglichkeit anscheinen will. 12. Solle diejenige Pfort / welche mane denen Frantzösischen Trouppen noch
diesen Abend zu occupiren überliefferen wird / u. biss zu dem inneren des Schlosses gehet /
zugehalten / u. nicht gestattet werden / dass daselbst weder Officier, noch Soldat auss- oder
eingehe. 13. Begehrt der Commendant mit seiner Guarnison, accordirten Canonen und
Mortier anderst nicht dann durch die Breche ausszuziehen / und wie daselbsten zur Beförderung des
Auss- u. Abzugs einige dick e u. starcke Bretter legen zu lassen nöthig seyn wird / also verspricht
der Commendant des Schlosses, dass er dieses allein daselbst fertigen / auch geschehen lassen wolle /
dass ein Frantzösischer Officier bey dessen Einrichtung zugegen seyn u. selbst zusehe, dass
hiergegen nichts gehandelt / und ein weiteres dane das stipulirtes hiebey nicht gefertiget werde. 14. Solle die Guarnison übermorgen als den 4ten dieses Monaths Maji
Vormittags ihren Ausszug halten. 15. Verlangt der Commendant, dass ihnen das nöthige Fuhrwerck zur
Abführung deren Canons, Mortiers n. Kriegs Munition biss an das Wasser u. die Schiffe unten an den
Fuess der Breche gebracht oder angeschafft werden möge. Also geschlossen im Lager bey Irmenach vor Trarbach den 2ten May 1734. Ware unterschrieben Le Comte de Bellisle. Wie nun wir den 3. May mit der Einpackung des accordirten occupirt waren /
also haben wir den 4ten dieses durch die in das Schloss gelegt gewesene Breche / nachdem durch eben
selbe die uns zugestandene beyde Canonen und Mortier sambt zugehöriger Amunition bereiths
aussgeführt / u. eingeschifft gewesen / unseren Auss- und Abzug der gestalt genommen / dass selbiger
mitten durch 3000 vom Aussgang er Breche biss an- u. durch die völlige Statt / forth von daraus biss
an die Schiffe / so unterhalb der Statt an dem sogenannten Ku(n)ckel gehalten / in Ordnung postirt
gewesene von einem Detagement Dragoner zuletzt geschlosene / ihr Spiel continuirlich rührende
Frantzosen mit unserseiths gleichmässig rührenden Spiel / und scharff geschuldertem Gewehr
geschehen / der auff dem Platz vor dem Thor der Stadt Trarbach haltender Frantzösicher General Comte
de Bellisle / unterliesse nicht hiebey mich / wie auch den Hn. Graffen von Wormbrant zu
complementiren und wie er auch daselbst solang biss wir alle unter continuirlichem Spiel rühren
eingeschifft waren, zu Pferdt halten bliebe / liesse er uns zuletzt durch einen Staabs Officier am
Schiffe complimentiren / und eine glückliche Reise anwünschen. Unsere Ordnung im Ausszug aber war
folgende: Den fünfften langten wir umb Mittag zu Cochem / u. des Abends zu Coberen an / und da am gefolgten Morgen wir zu Ley eingetroffen / liessen wir die uns mitgegebene Frantzösiche Escorte alda ihre ruck Kehr nehmen / wir selbsten aber fuhren weiter auff Coblentz / wo wir auch sofort glücklich angekommen. Worauff dann Ihre Churf. Gn. zu Trier folgender Unterthänigster Bericht von dem Commendanten Freyherrn von Hohenfeld gezimmend praesentirt worden. Hochwürdigster Ertzbischoff, Gnädigster Churfürst u. Herr. Demnach Euer Churf. Gn. gnädigst geruhet mich zum Commendanten der Vestung Trarbach gnädigst zu ernennen / mithien mich umb das mir mildest auffgetragene Commando unterthänigst zu befolgen nacher Trarbach hinbegeben / auch die Vestung Trarbach in solchem extra ordinaire wohl versehenen Stand befunden / dass bei einer feindlichen Belagerung mit darauff gehabter Mannschaft mehr denn ein gantzes halbes Jahr hätte defendiret werden können ohne den. geringsten Mangel an Kriegs- und Mund-Provision dabey zu leyden / darbeneben gedachte Vestung Trarbach in dem gantzen Römischen Reich dergestalt bericht / dass vor eine haupt haltbahre Platz dieselbe nicht nur gehalten / vielmehr auch in solchem Stand befunden / dass bey sonsten gewöhnlicher Belagerung mehrere Monathen hätte defendiret werden können / nichts desto weniger durch die Hauffen weiss und in einer so kurtzen Zeit ohnerhörter Einwerffung häufiger Bommen / auch von einer ungemeiner Grösse u. Schwehre dergestalt mit Feuer bezwungen / die Gewölber und Casematen ruiniret, dass keine Communication in denen Wercken mehr obhanden gewesen / darbeneben ausser 4 ad 5 Stück alle demontiret / und in zweymal 24 Stunden eine solche Presche gemacht und gelegt worden / dass bey einem schon angestelten General- sturm denen Feinden wenig oder fast gar keinen Schaden mehr und Verlust zugefügt werden können dass nach vorhero gehaltenem Kriegs- Rath mit sambtlichen ober Officieren biss auff die gemeine / aller fernerer Defension beraubet / und in keinem Stand mich befunden / nach vor angeregter Demolirung und gelegter grosser Presche den General- sturm abzuwarten / sonderen umb annoch eine honette Capitulation zu überkommen / die genöthigte Ubergab mehr gedachter Vestung bey völligem vorgedachtem Kriegsrath umb so mehr resolviret werden müssen / als weniger Schaden und Verlust bey einem würcklichen bereiten General-Sturm denen Feinden aus offt gedachter Vestung mehr zugefügt werden mögen. Wann nun diese im Römischen Reich so berümbte haltbahre Vestung Trarbach mit so vielen Kriegs- Ammunition und Mund-Provision in allem der gestalten versehen gewesen / dass über ein halb Jahr damit versehen gewesen / desto weniger nicht in so kurtzer Zeit deren Uebergab beschehen müssen / finde ich mich unterthänigst höchst gemüssiget meine Exculpation / sowohl als die darzu angedrungene höchste Noth in diesem Bericht Ew. Churf. Gn. unterthänigst vorzustellen: wie nemblichen 1mo Vom 24. Aprill an biss den 2. May aus denen feindlichen Mordier 2687 Bommen in die Vestung Trarbach hinein geworffen worden / worunter 50 gewesen, deren eine 520 Pfund gewogen / also in einer so kurtzen Zeit mehrere Bommen / dann bey einer langwürigen Belagerung zu offt gedachter Vestung von denen Frantzosen employret; wodurch 2d0 die Gewölber und Casematen dergestalten zusammengeschittert / eingefallen und ruiniret / dass alle Communication unter der Erden benohmen waren. Darbeneben 3tio durch feindliche halbe Carthaunen die Mauren der Vestung dermassen zerschmettert / dass in der gantzen Vestung kaum 6 Schiesslöcher mehr im Stand gewesen wodurch denen Feinden Abbruch u. Wiederstand hätte geschehen können / diesem kombt 4t0 hinzu / dass durch die unauffhörlich continuirte häuffige Bommen Einwerffung / ausser 4 bis 5 alle Stück völlig demontiret j dass hernechst denen Feinden weniger Schad mehr mit gedachten Stücken angebracht werden mögen, über diess 5to ware die Defension dergestalten behindert und verdorben / dass kaum 6 Mann zu gleicher Zeit denen Feinden Wiederstand thun können. Besonders 6t0 durch die vorbesagte 22 feindliche halbe Carthaunen eine solche weithe Presche gemacht u. gelegt worden / dass die gantze Guarnison mit Stücken und Mörser dardurch marchiren können / auch nach der Capitulation marchiret seyn / nach welcher Presche Legung dann 7m0 Ich einen Kriegs- Rath mit denen anwesenden Ober- Officieren biss zu dem gemeinen Mann gehalten die Presche nicht nur / sondern auch alle Gewölber u. Casematen visitiren lassen / umb zu sehen / ob noch die geringste Retirade im Stand / dass bey aushaltendem General- sturm in einer Retirade sich noch zu defendiren wäre / wobey aber befunden worden / dass alles in solch zerschmettert eingefallenem Stand gewesen / dass aller Zugang u. Communication unter der Erde behindert / und wie vorgemelt kaum 6 Schiesslöcher in der gantzen Vestung mehr im Stand waren / wordurch in dannoch den sturmenden Feinden kein Abbruch geschehen können /und so forth in vorgemeltem Kriegs- Rath (weilen ohne dem denen Feinden kein Wiederstand / Abbruch und Behinderung mit dem Degen in der Faust durch den General zu bereithen Sturm offt gedachter Vestung zu eroberen vor Augen gesehen wurde) einhellig beschlossen worden / umb annoch eine honette Capitulation zu bekommen, die ohnmöglich länger haltbahre Vestung zu übergeben: wie dann allschon zu Churfürstl. Gn. gnädigsten Händen die Capitulation unterthänigst eingelieferet / und den 4ten dieses lauffenden Monaths May mit 2 Stück 1 Mörser sambt zugehöriger Munition / und klingendem Spiel sambt dei Guarnison durch die von den Feinden gemachte Presche aussmarchiret / ab welcher wahrhaffter Relation Euer Churf. Gnaden von selbsten gnädigst zu ermessen geruhen werden / dass durch die ohnerhörter in so wenig Tagen eingeworffene häuffige u. von ungemeiner Schwerigkeit gewesene Bommen zerschmetterte Defensiones / zertrimmert und eingeworffene Gewölber / behinderte Communicationen / und ausser Stand gewesene Retiraden / auch demontirte Stück ohnumbgänglich genöthigt gewesen durch eine gesuchte / auch erhaltene der Kriegs- Arth honette Capitulation ohne Abwartung des General-Sturms zur Salvirung der sonsten völlig in die Händ der Feinden verfallener Guarnison die Vestung Trarbach zu übergeben.
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