2. Die Kellerei oder der Rittersaal - ein Grafenhaus. Weit besser als über das Zollhaus, über dessen weitere Schicksale nach 1356 nichts mehr verlautet, sind wir über den anderen Bau unterrichtet, der noch heute zu den interessantesten Bauwerken der Stadt Traben-Trarbach gehört. ( Das Folgende ist ein Wiederabdruck des Aufsatzes in Nr.1 des 5. Jahrgangs der Schülerzeitung des Trarbacher Gymnasiums, doch mit einigen, hoffentlich willkommenen Ergänzungen.). Es ist zugleich das nachweisbar älteste weltliche Gebäude am Ort und erregt mit seinen weiten Ausmaßen und den Spuren ehemaliger architektonischer Schönheit (hohe Fenster im gotischen Stil) mit Recht das Staunen aller Besucher. Trotz der vorgenommenen Umbauten, der Änderungen, die der Stadtbrand 1857 leider mit sich brachte, stellt es sich noch ungefähr so dar, wie es uns Rektor Hofmann 1669 in seiner Trorbachischen Ehren- Säul geschildert hat, als ein sehr ,,ansehnliches Gebäu, welches in der Länge 71 Werkschuh samt 5 Zollen, in der Breite 24 Schuh und 4 Zoll austrägt " und .,von der Erden auf bis ans Tach mit Steinen sehr stark aufgeführt ist ". Während es aber auf dem bekannten Stich von Merian aus dem Jahre 1645 ein Sattel- oder Giebeldach aufweist, ist nach Hofmann das Dach nur "glatt und mit keinem Thurm versehen, obgleich es von außen wie eine Kirche anzusehen und solche Fenster hat, wie in den Kirchgebäuden zu sein pflegen". Im unteren Teile befand sich damals ein zweigeteilter Keller für die Weine des badischen und des pfälzischen Gemeinsfürsten; darüber, so heißt es, ist der Saal selber ,,beinahe eines Stockwerks hoch, allwo in der Mitte unterschiedliche steinerne Säulen stehen", die heutzutage leider verschwunden sind. Der Saal hatte damals einen Estrichboden und zur Beheizung drei wohlgemachte Kamine. An den Saal schließt sich - noch heute von der Schottstraße aus sichtbar - eine Art von eckig gerundetem Kirchenchor oder Sakristei, die ,,hiebevor auch mit länglichen Fenster versehen gewesen, wovon die Zeichen obhanden". Das Gebäude hatte (nach Hofmann) vor dem 3üjährigen Kriege (1618 - 48) als Sitz des Fürstlich Sponheimischen Hofgerichts gedient, wurde aber zu seiner Zeit nur noch einmal im Jahre zur Abhaltung des gemeinfürstlichen sogennanten Baugedings benutzt. Sämtliche Einwohner von Traben und Trarbach, soweit sie fürstliche Wingerte um den dritten Trauben bearbeiteten, d.h. so, daß sie als Pacht den dritten Teil des Ertrages abgeben mußten, waren als fürstliche Lehen- und Bauleute zum Erscheinen verpflichtet. An dem Sonntag nach St. Johannis (24. Juni), nach dem Nachmittagsgottesdienste, fanden sie sich auf ein Glockenzeichen vom Kellereihofe her ein. Hier tagte man im Beisein des Landschreibers und anderer herrschaftlicher Beamten nach althergebrachten Formeln und Bräuchen. Etwaige durch Erbschaft, Kauf, Tausch oder sonst neue hinzutretende Bauleute mußten feierlich, mit aufgereckten Fingern. durch einen Eid treue Pflichterfüllung geloben, und etwaige Missetäter, die in der Bearbeitung des Wingerts, in der Stöckung, Düngung usw. säumig gewesen, wurden gerügt aber gestraft oder schlimmstenfalls abgesetzt und fortgewiesen. Durch einen von der Herrschaft gestifteten. angemessenen Trunk fand die Feierlichkeit ihren Abschluß. - Aber diese einmalige Benutzung des Rittersaales für ein Weinbaugeding, wie deren sich auf allen Höfen, z.B. dem Aachener, Malmedyer, dem Springeriersbacher und dem Pfarr- und Kaplaneihof nachweisen lassen, schien auch Rektor Hofmann nicht der ursprüngliche Zweck des Baues gewesen zu sein, und er ließ sich von ,,alten Leuten"' erzählen, die Tempelherren, die Mitglieder eines im Jahre 1312 vom Papst Clemens V. aufgehobenen Ritterordens aus der Zeit der Kreuzzüge, hätten ehedem darin Wohnung gehabt. Natürlich eine ganz haltlose Vermutung; wenn auch in Traben und Trarbach sich im ganzen 18 Stifter und Klöster nachweisen lassen, die hier zum Teil bis zur großen französichen Revolution mehr oder weniger ausgedehnten Grundbesitz ihr eigen nannten: die Tempelherren finden sich nicht darunter. Zum Glück können wir jetzt die Geschichte des Bauwerks weiter zurückverfolgen. Am Sonntag Quasimodogeniti, 18. April 1395, verfügt unser alter, blinder, sich seinem Ende nahefühlender Landesherr, Graf Johann III. von Sponheim, über zwei Dritteile des Wolfer Zehntens, die verpfändet gewesen und von ihm wieder eingelöst waren. Mit Zustimmung und unter Mitbesiegelung seines Sohnes Johann und dessen Gattin, Elsebrecht, einer geborenen Gräfin von Sponheim-Kreuznach, bestimmt und schenkt er sie zu einem ,,Altar, den wir von nuwen (von neuen) gestiftet und gemacht hant zu Tranrebach in unserm großen huse uf der Schottbach". Sodann erhält 1413 der erste nachweisbare Pfarrer von Irmenach, Johann von Rockenhausen, der später als Burgkaplan auf Starkenburg erscheint und Einkünfte aus dem Mönchhof bezieht, den Ertrag des Altars in dem ,,nuwem"' (neuen) Hause auf der Schottbach auf zwei Jahre zugewiesen. In beiden Fällen kann nur die Kapelle im Rittersaal gemeint sein, wie schon der hochverdiente Superintendent Friedrich Back erkannt hat, der noch eine weitere Stiftung für diesen Altar, ein Geschenk des gräflichen Kellners (Kellereiverwalters) Peter, genannt Bule, ausfindig machte. (Siehe auch Rodewald, Irmenach in katholischer Zeit). Dieser und seine Frau Katherine stiften mit Ihro Gnaden Bewilligung den Weingart an der Drat obwendig Trorbach in Wolfer Marck gelegen zu dem Altar in der Kellerey zu Trorbach 1397, 15. Mai (Staatsarchiv Koblenz). Aus den obigen Worten des Grafen, ,,den wir von nuwen gestiftet. hant", geht aber hervor, daß Johann III. schon früher einmal den Vorsatz einer Altarstiftung gefaßt und unausgeführt gelassen hat. Also muß das Haus schon älter sein. Nun befindet sich im Koblenzer Staatsarchiv ein Rechen- oder Haushaltungsbuch aus den Jahren 1363-68, das Friedrich Back der Burg Starkenburg zugeschrieben hatte. Tatsächlich stammt es aber von der Grevenburg her und hat einen des Lateinischen kundigen Bediensteten des Grafen Johann III., der auf der Burg wohnt und vermutlich Burgkaplan und Kellner in einer Person ist, zum Verfasser. Aus den Aufzeichnungen erhellt, daß Johann III. selbst auf der Grevenburg residiert und an unserem Orte ein Bau für ihn ausgeführt wird. Zimmerleute und Schieferdecker sind im Sommer 1364 für ihn beschäftigt, ein neues Haus herzurichten, vielleicht auch schon den nach dem Markte sich hinziehenden Marstall, der allerdings erst 1387 erwähnt wird. So ist das ,,neue Haus" jedenfalls ein Ergänzungsbau gewesen, weil die Grevenburg sich für die landesherrlichen Bedürfnisse als unzureichend erwies. Hatte doch Graf Johann V. gerade damals, 1359, der Reichsabtei Korvei den ganzen Rest ihres hiesigen Besitzes, das heißt den Hof in Litzig mit allem Zubehör, abgekauft. Der dem Grafen aus eigenem Gewächs. von Beden (Abgaben) und dem Zehnten in Traben, Trarbach. Enkirch und dem Cröver Reiche eingelieferte 1364er Wein - 121 Fuder - wird schon zum Teil in den Keller des neuen großen Hauses geschafft. Im nächsten Jahr sind es gar schon 71 Fuder, die dort lagern, und großenteils nach und nach für die trinkfrohen Mannen und Leute auf die Grevenburg hinaufgeschafft werden. Durchschnittlich trinkt man hier im Monat 4 Fuder; einmal auf vaßnacht und Eschtag (Aschermittwoch), also an 2 Tagen, 2 Fuder, und ein anderes Mal, als der Herzog von Brabant zu Besuch eintrifft und einen Abend und einen Morgen auf der Burg zubringt, 9 Ohm. - Der junge Graf- er regiert als Johann IV. von 1398-1411 -findet sich wiederholt und einmal wohl nicht absichtslos zugleich mit den Zimmerleuten als Gast ein, desgleichen kommen auch seine Gattin Elsebrecht und die (ihre?) Frauen von der Starkenburg im Februar 1366 zu Besuch. Lakonisch fügt hier der Schreiber die vielsagenden Worte bei: Ouch waz min Jungherre diesen mand hy (d.i .: Auch war der junge Graf diesen Monat hier). Da fragen wir uns: lag die Absicht vor, das neue große Haus - mit seiner Hauskapelle - für das Paar herzurichten? Wenn ja, hat jedenfalls das geringe Einvernehmen. das zwischen beiden herrschte, den Plan vereitelt. Vielleicht haben sie 1395, ein Menschenalter später, als sie, wie wir oben sahen, mit ihrem Vater die Altarstiftung machten, den Plan gehabt, nach dem Ableben Johanns III. das Haus zu benutzen, vielleicht für ihren einzigen Sohn herrichten zu lassen. Doch ist nichts daraus geworden und Elsebrecht vermutlich bald nachher gestorben. Dem Volke aber muß das neue Gebäu, das nach Hofmanns Beschreibung im Innern dem Marienburger Schloß, wenn auch entfernt, geglichen hat, als eine Art Schloß erschienen sein. Wie hätte man sonst darauf verfallen können, die unmittelbar vor der Stadt an den Burgberg sich anschließenden Wingerte als ,,hinter dem Schloß" und ,,Schloßberg" zu bezeichnen? In der Folge geschieht des neuen großen Hauses kaum noch Erwähnung. Der Name ,,Rittersaal" aber rührt ohne Frage daher, daß die zahlreichen Rechtsstreitigkeiten, die sich zwischen dem Grafen und seinen adeligen Dienstmannen und unter diesen selbst abspielten, hier erledigt wurden. Sicherlich war dies im Jahre 1401 in dem Lehenprozeß um das Marschallamt der Grafschaft und um das Dorf Sevenich samt Zubehör der Fall. Die Edelfrau Irmgard von Waldeck, geborene von Isenburg, die Witwe des letzten Lehensträgers Emmerich von Waldeck, und Herr Heinrich von Eich, Herr zu Olbrück, ihr Vetter, betrachteten die Hinterlassenschaft als Erblehen. Graf Johann IV. bestritt es und wollte das Lehen einziehen, weil es ,,verfallen" sei. Da wurde in der Sitzung vom 21. Februar von der sponheimischen Ritterschaft dem Herrn von Eich aufgegeben, nach dreimal vierzehn Tagen an der Gerichtsstelle im Rittersaale mit besiegelten Briefen sein Recht zu erweisen. Dazu aber war er nicht in der Lage. Darum bezeugen am 7. April 12 Ritter dem Grafen Johann urkundlich, daß ,,sie uf nächsten Dornstag nach Ostern schierst vergangen zu Tranrebach gewest sin und hat unser Herr do gestanden und uf eine Bewisunge (ein Beweisstück) gewartet von Herrn Heinrich von Oilbrucken bis affterdage zit (d.h. zum Abenddunkel). Do hant wir Heinrich vorgenannt nit gesehen noch niemands von sinetwegen". Besiegelt haben die Urkunden nur einige der Ritter, Dietrich, Herr zu Manderscheid, Friedrich von Soetern, Wolfram von Lewenstein, der in Burg bei Enkirch wohnte, und Humbrecht von Schonenberg. So war der Graf im Rechtsstreit Sieger geblieben und konnte das Lehen, wie er wirklich tat, anderweit vergeben. Das Haus aber, wo die Sache entschieden wurde, ist nach dem Aussterben des Sponheimer Grafengeschlechts (1437) anscheinend als Wohnung lange unbenutzt geblieben. Dann ist 1586 das Fürstliche Sponheimische Hofgericht in das Haus eingezogen, ein Berufungsgericht in Zivilprozessen. Es bestand aus dem Oberamtmann, 4 oder 5 adeligen und 2 bis 3 rechtsgelehrten Beisitzern, geriet aber in den folgenden Kriegsstürmen in Verfall. Ob es im Jahre 1672 nach der Neubildung und Herabsetzung auf 3 Mitglieder im früheren Heim verblieb, ist nicht zu ermitteln das Gericht ist zudem bald eingegangen. In dieser Zeit hat das Haus gelegentlich auch als Untersuchungsgefängnis dienen
müssen, wofür allerdings nur ein einziger trauriger Fall belegt ist. Im ältesten Wolfer
Kirchenbuch trägt Pfr. Johann Leonhard Glitzenhirn ( Aus Ulm in Schwaben; in Wolf Pfarrer
von 1629 bis 1676.) zum Jahre 1653 im Ehestandsregister nebenher folgende Die Haupsache aber war natürlich die "Kellerey", die 1631 zwischen Pfalz und Baden geteilt werden mußte. und das eigne Gewächs, die Neuntel- und Drittelweine beherbergte. Bei einem ganzen Herbst rechnete jeder Gemeinsherr für sich auf 80, bei einem halben Herbst auf 60 Fuder; war es weniger, so galt es als schlechter Herbst. - Schließlich hat auch das Drittel vom Kirchenzehnten, das nach dem Abkommen mit der Aachener Kirche von 1579 den Gemeinsfürsten an Frucht und Wein verblieb, in der ,,Kellerei" untergebracht werden müssen. ( Durch den klug ausgesonnenen Vertrag vom 22. Sept. 1579 hatten es die Stiftsherren des Aachener Münsters verstanden, sich die Nutznießung von zwei Dritteln des Kirchenzehnten von Traben. Trarbach, Irmenach, Beuren und Thalkleinich zu sichern. Mit dem übrigen Drittel sollten die Pfarrer und Schullehrer unterhalten werden, was sich bald als unmöglich herausstellte.). Neben dem sich regelmäßig alle Jahre widerholenden Baugeding öffneten aber nur außergewöhnliche Anlässe den Ritter- oder Kellereisaal, z.B. die Besuche der Landesfürsten und die Huldigungen, die bei einer Doppelherrschaft sich oft wiederholen mußten. Da leisteten hier die Beamten, die Geistlichen und die Bürgerschaft dem neuen Landesherren mit aufgereckten Fingern oder mittelst Handschlag den Treueid. Im Anschluß daran fand ein großes Festessen statt ,,im unteren großen Saal", wie uns für 1671 ausdrücklich berichtet wird. Dabei pflegte dann die im Kellereihof aufgestellte Bürgerkompanie Salven abzugeben, und Rektor und Konrektor des Gymnasiums ließen selbst- verfaßte Gedichte durch Schüler vortragen, die uns heut zu Tage als schwülstiges Wortgeklimper erscheinen, damals aber hohen Beifall fanden. Eine Weinspende des Fürsten, 1671 sind es 1 1/2 Fuder für 651 Untertanen des Oberamtes, wird mit Jubel begrüßt, und ,,so hat man", schreibt unser Gewährsmann, Amtmann von Herissem aus Kreuznach, ,,mit continuierlicher Wechselung der Kläßer biß in die Nacht gastieret, wobey S. Fürstliche Durchlaucht (Christian II.) auch bis zum Ende beharret haben". Durch die Landesteilung von 1776 ging mit den übrigen Trarbacher Regierungsgebäuden auch der Rittersaal in das Eigentum des Zweibrücker Herzogs und somit, nach dem Einrücken der Franzosen 1794, an den französischen Staat über. 1805 ist er mit der Landschreiberei Schottgasse Nr.136 - diese für 75 Francs, der Saal für 125 - an einen Karl Krufft aus Kastellaun vermietet. In demselben Jahre aber, im Jahre 13 der Republik am 13. Thermidor, d.h. am 1. August 1805, ließ der mittlerweile Kaiser gewordene Napoleon Bonaparte, um Gelder für seine Kriegspolitik und um einen Angriff auf Preußen zu bekommen, auch den Trarbacher Staatsbesitz versteigern. Während die Landschreiberei mit Neubau - heute das Hartung'sche und Port'sche Haus -5500 Francs und die Amtsschreiberei - an ihrer Stelle steht heute das Haus das Haus, des Wilhelm Schmoll -3125 Francs einbrachten, steigerte laut dem Koblenzer Steigprotokoll der Kaufmann Phil. Pfender zu Koblenz den Rittersaal um den Preis von 4600 Francs für die Kaufleute Franz Langguth, Christ. Em. Wentzing, Louis Böcking und den Metzger Phil. Metzger zu Trarbach. Offenbar haben sich die Ansteigerer unter sich verständigt, und so kamen die Familien Böcking und Langguth in den Alleinbesitz des Grafenhauses, in dem sie sich heute noch befinden. Graf Johann III. von Sponheim, der, wie wir zeigten, die Grevenburg und die beiden anderen
Bauwerke hat aufführen lassen, gab zweifellos auch zuerst Trarbach den Namen einer ,,Stadt",
in die Traben eingemeindet war. Auf ihn geht auch das neue Siegel der Gerichtsgemeinde zurück,
in dessen Umschrift TRAVENA voranstehen blieb. Wir erblicken darin links von dem vereinfachten,
kreuzgeschmückten Turm einen Schlüssel, rechts eine Hand mit einem Stab, Zutaten, die vielleicht
auf die Belehnung durch Kurtrier (1338) zurückgehen. Der städtische Freiheitsbrief aber, den Graf Johann III. ausgestellt hat, war schon im Jahre 1777 nicht mehr aufzufinden" jedenfalls aber hat sich Johann von der Trarbacher Bürgerschaft 200 und von der Trabener 350 Gulden Bede oder Grafensteuer alljährlich zahlen lassen, ihr nur einen ,,Mompar", keinen Zehnder, als jährlich von der Bürgerschaft zu wählenden Vertreter bewilligt und endlich sich die Unfreiheit mancher Leute, die ihm dienstpflichtig waren, vorbehalten. Trotzdem darf die Stadt Traben-Trarbach sein Andenken in dankbarer Erinnerung bewahren, da er u.a. auch kurz vor seinem Tode das ,,Armenhaus" neben der Trarbacher Kirche gestiftet hat. ( Die sogenannte Klause, die 1572 zu einem Schulhaus umgebaut wurde und Volks - und höhere Schule zusammen aufnahm. Die Klause vereinigte man damals mit dem gleichfalls von Johann III. reich ausgestatteten Enkircher Hospital, das 1338 Agnes. die Witwe des Zacharias aus Enkirch, gestiftet hatte. (Rh. Antiq. 16,689.). Er hat das hohe Alter von 82 bis 83 Jahren erreicht, ist wohl noch im Jahre 1315 als ältester von drei Brüdern dem junggräflichen Paar Heinrich und Loretta geboren, verlor 7jährig seinen Vater und wurde 2 Jahre darauf nach dem Tode des Großvaters Graf Johanns II. unter der Vormundschaft seiner Mutter Erbe seines Ländchens, das außerdem Amt Starkenburg (Traben, Trarbach, Enkirch, Wolf und Irmenacher Pflege) noch die Ämter Birkenfeld und Herrstein umfaßte. Das Amt Dill war an seinem Stiefoheim Pantaleon, der zugleich Pfarrer von Nördlingen war, bis zum Jahre 1335 als Apanage und Erbabfindung ausgetan, und zwar unter der Bedingung, daß er ein Geistlicher bleiben würde. ( Pantaleon ist kein natürlicher Sohn des Grafen Johann II. wie man bisher annahm, sondern nebst einer Schwester Blancheflor aus seiner zweiten rechtmäßigen Ehe mit einer Nichte des deutschen Königs Rudolf von Habsburg, Katharina von Ochsenstein, hervorgegangen. Die ihm von Rudolfs Sohn, Albrecht I., 1307 verliehene königliche Patronatspfarre ließ er von einem Vertreter um geringes Entgelt versehen. Er selber führte von Burg Dill aus, wie noch vorhandene Urkunden bezeugen, regelrecht - sengend und brennend - Fehde mit den adeligen Vögten von Hunolstein. Ja, er verkaufte gar bald Dill und Zubehör an die Kreuznachische Nebenlinie, sodaß Graf Johann III. es nur mit großem Opfer wiedererlangen konnte. Pantaleon ist nach Nördlinger Nachrichten 1335 als dortiger ,,Pfarrer" gest., d.h. wohl dem Namen nach.) Etwa l6jährig, wurde Johann mit der Pfalzgräfin Mechtilde, einer Nichte des Kaisers Ludwig des Bayern (1314 - 1347) verheiratet. (Von der Pfalzgräfin Mechtild erzählt Zillesius, leider ohne Jahresangabe: Auch stiftet sie sambt ihren Herren, (d.h. ihrem Gatten und Sohn), für sich und ihre Voreltern den Altar auf Grävenburg und in der Kellerey zu Trorbach einen Altar zum Seelgerede, (d.h. zum Jahrgedächtnis.) - Wenn Erzbischof Boemund II. (23. August 1360) die Aufrichtung des Altars auf Grävenburg ,,von neuem" gemacht sein läßt und Graf Johann III. (18. April 1395) von einer Neustiftung des anderen Altars spricht, so haben wir mit der Möglichkeit zu rechnen, daß Pfalzgräfin Mechtilde tatsächlich an der ersten Stiftung der beiden Altäre beteiligt war.). Seine Mutter Loretta zog sich auf ihr Altenteil, Besitzungen und Einkünfte an der Nahe zurück, die sie sich durch einen besonderen Vertrag (20. Sept. 1331) ausbedungen hatte. Ihr Wohnsitz wurde die Frauenburg (unweit Birkenfeld), während das junge Paar die Starkenburg bezog. Aus der Ehe gingen drei Kinder hervor, darunter ein gleichnamiger Sohn, der vorletzte Sproß des 1437 ausgestorbenen Geschlechts. Ein Jahr nach dem unglücklichen Krieg mit Boemund II. wurde Pfalzgräfin Mechtilde ihrer Familie durch den Tod entrissen. Bald danach hat den Grafen Johann ein körperliches Leiden betroffen (Erblindung), wodurch seine Arbeitsfähigkeit sehr behindert wurde. ( S. oben Anm. 1.) Obiit illustris dominus johannes comes de Spanheym sub anno domini millesimo trecentesimo nonagesimo nono in vigilia sancti thome apostoli eius anima requiescat in sancta pace. amen. Heimging die erlauchte Herrin Mechtilde, geborene Herzogin von Bayern, Gräfin von Sp., im Jahre des Herrn 1357, gerade am Tage der hl. Jungfrau Katherine (25. Nov.). Ihre Seele ruhe in Frieden. Amen. Es ist für das nur noch auf vier Augen stehende und dem Aussterben nahe Grafenhaus
bezeichnend, daß der Steinmetz auf dem Denkmal des alten Grafen Johann III. ein falsches Todesjahr.
1399 statt 1398, eingemeißelt hat. ( Das Todesjahr steht jetzt, (trotz Lehmann, Die Grafschaft
und die Grafen von Spanheim II. 92 u. 102.) zweifellos fest, vornehmlich durch eine Urkunde des
Ritters Johannes von Lewenstein vom 13. Juli 1399 ( Margaretentag ). worin der ,,alte Herr Graf
Johann" als ,,selig" bezeichnet wird. Dr. H. Disselnkötter (Traben-Trarbacher Zeitung Nr. 166 v. 21.7.1934 )
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